Berlin, 04.05.2022 - Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist die bevorstehende Einigung der EU-Staaten auf ein neues Sanktionspaket ein nachvollziehbarer Schritt. "Der trotz aller diplomatischen Bemühungen fortdauernde und brutale russische Angriffskrieg gegen die souveräne Ukraine verlangt nach einer angemessenen Antwort der Europäischen Union", sagt BVR Präsidentin Marija Kolak.
Das als zentrale Maßnahme im Sanktionspaket vorgesehene Embargo gegen russische Erdöllieferungen werde voraussichtlich die ohnehin schon hohe Inflation weiter in die Höhe treiben, aber auch zu einer Beschleunigung des Transformationsprozesses hin zu erneuerbaren Energien führen. "Insgesamt sollte das neue Sanktionspaket zwar für die deutsche Wirtschaft verkraftbar sein, allerdings müssen die wirtschaftlichen Härten des Pakets durch staatliche Erleichterungen hierzulande abgefedert werden", fordert Kolak. Beispielsweise könnten Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt und vereinfacht werden. Da sich aufgrund des Ukraine-Kriegs weltweit die Lieferketten der Unternehmen neu formieren, sollte der Anwendungszeitpunkt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes von Anfang 2023 zeitlich verschoben, mindestens jedoch von der Politik eine schlankere Anwendung ermöglicht werden. Hilfreich für die von den Kriegsfolgen betroffenen Unternehmen sind das demnächst startende KfW-Sonderprogramm UBR 2022 und die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen wie die geplante Anhebung der Obergrenzen der Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken.
Klar sei aber auch, dass der Staat nicht alle Folgen des Sanktionspakets abfangen könne oder sollte. Die fiskalischen Spielräume seien begrenzt. Die öffentliche Hand müsse sich mittelfristig finanzielle Spielräume offenhalten, um die Transformation hin zu einer moderneren und nachhaltigeren Wirtschaft adäquat begleiten zu können. Grundlegende Aufgabe des Staates sei es, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Sinnvoll wären daher stärkere Investitionsanreize, beispielsweise durch eine baldige Einführung der angekündigten Superabschreibungen. Darüber hinaus sei eine dauerhafte Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung durch Ausdehnung des Rücktragzeitraumes und insbesondere einer Erhöhung des Vor-/Rücktragvolumens vorzunehmen.