Berlin, 16.04.2021 - Die Institutssicherungssysteme der Kreditwirtschaft aus Österreich, Deutschland, Italien, Polen und Spanien haben eine gemeinsame Erklärung zu ihrer Rolle in einer starken Bankenunion veröffentlicht. Mit der Erklärung möchten die Institutssicherungssysteme der betreffenden Länder einen Beitrag zu den laufenden politischen Diskussionen auf europäischer Ebene leisten. In Bezug auf die diskutierte Schaffung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) fordern die Unterzeichner der Erklärung eine strukturelle Ausnahme für die Institutssicherungssysteme und deren angeschlossene Banken.
Anlass ist die im Januar 2021 von der Europäischen Kommission gestartete Konsultation zur Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung für Banken. Die Überprüfung betrifft die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD). Die Kommission hat angekündigt, bis Ende 2021 einen umfassenden Legislativvorschlag veröffentlichen zu wollen, der auch einen Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) enthält.
In ihrer ersten gemeinsamen Erklärung beschreiben die Institutssicherungssysteme ihre Vision hinsichtlich der Fortsetzung ihrer stabilisierenden Rolle für die Finanzmärkte. Zudem stellen sie daraus resultierende Leitlinien für den künftigen Rechtsrahmen dar. Angesichts der beispiellosen wirtschaftlichen Herausforderungen ist es für die Institutssicherungssysteme und ihre stabilisierende Funktion von entscheidender Bedeutung, dass ihre bewährten präventiven Maßnahmen keinerlei Einschränkungen erfahren. Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und Geschäftsführer des gesetzlich anerkannten Institutssicherungssystems der genossenschaftlichen FinanzGruppe, unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Erklärung: "Seit über 80 Jahren leistet unser Institutsschutz einen wesentlichen Beitrag zur Finanzstabilität in Deutschland, der gerade deshalb ein hohes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt. Dieser Schutz darf nicht infrage gestellt werden durch ein vergemeinschaftetes Einlagensicherungssystem in Europa."
Insgesamt vertrauen in der Europäischen Union fast 100 Millionen Kunden den stabilisierenden Mechanismen des Institutsschutzes.
In der Sitzung der Eurogruppe am heutigen 16. April 2021 soll der Vorsitzende der für EDIS zuständigen hochrangigen Arbeitsgruppe des Europäischen Rates die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten über die erzielten Diskussionsfortschritte bei der Vollendung der Bankenunion informieren.