BVR zum Gutachten des Sachverständigenrats: Politik sollte gezielte Investitionsanreize mit Blick auf Klimaziele und Digitalisierung setzen

Berlin, 10.11.2021 - Das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verdeutlicht aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einmal mehr, dass weiterhin Inflationsgefahren bestehen und der Konjunkturaufschwung noch immer nicht ausreichend gefestigt ist. „Als unmittelbar die Verbraucher und Unternehmen in Deutschland entlastende Maßnahme sollte die neue Bundesregierung die Umlage zur Finanzierung erneuerbarer Energien EEG schnell auslaufen lassen. Dies würde das wettbewerbliche Umfeld für mittelständische Unternehmen verbessern, da die Energiepreise hierzulande im europäischen Vergleich zu den höchsten zählen. Auch die Bürgerinnen und Bürger würden angesichts steigender Energiepreise spürbar entlastet werden“, erklärt BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin.

Das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verdeutlicht aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einmal mehr, dass weiterhin Inflationsgefahren bestehen und der Konjunkturaufschwung noch immer nicht ausreichend gefestigt ist. „Als unmittelbar die Verbraucher und Unternehmen in Deutschland entlastende Maßnahme sollte die neue Bundesregierung die Umlage zur Finanzierung erneuerbarer Energien EEG schnell auslaufen lassen. Dies würde das wettbewerbliche Umfeld für mittelständische Unternehmen verbessern, da die Energiepreise hierzulande im europäischen Vergleich zu den höchsten zählen. Auch die Bürgerinnen und Bürger würden angesichts steigender Energiepreise spürbar entlastet werden“, erklärt BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin.

Statt einer Vielzahl von Einzelregelungen wie die EEG-Umlage solle die einheitliche CO2-Bepreisung über alle Energieträger hinweg als ein wirksames klimapolitisches Instrument genutzt werden. Darüber hinaus sollten zusätzliche Anreize für private Investitionen geschaffen werden. Dies sei erforderlich, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, aber auch um das Wachstum zu stärken. Ansatzpunkte hierfür liefere das Steuerrecht. Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen sollten gezielt erweitert werden. Zusätzliche Abschreibungen insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz und Digitalisierung seien zu begrüßen, weil hierdurch der digitale Wandel in den Unternehmen schneller vorangetrieben wird und zugleich die Lasten für Investitionen in den Klimaschutz vermindert werden. Positiv auf die Konsum- und Investitionsneigung von Unternehmen und Verbrauchern würde auch eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wirken.

Der BVR teilt den im Jahresgutachten gezeigten Wirtschaftsausblick für Deutschland im Wesentlichen, demzufolge das preisbereinigte Wirtschaftswachstum mit 4,6 Prozent im Jahr 2022 deutlich höher und die Inflationsrate mit 2,6 Prozent erheblich niedriger ausfallen dürfte als 2021. Auch die im Gutachten erhobene Forderung nach einer schrittweisen Verminderung der sehr expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank teilt der BVR.