ur Einigung der EU-Finanzminister für eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR):
"Die Einigung auf die lange diskutierte Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus ist in der aktuell durch die Coronapandemie belasteten Situation ein wichtiges Signal der Handlungsfähigkeit der europäischen Regierungen. Durch den ESM-Backstop, der künftig die Aufgabe einer Rückversicherung für den Bankenabwicklungsfonds SRF übernimmt, werden Glaubwürdigkeit und Schlagkraft des Abwicklungsfonds gestärkt. Die ausdrückliche Verknüpfung der Verwendung von Mitteln des Abwicklungsfonds und damit auch der Mittel des Backstops an das Vorhalten von mindestens acht Prozent an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten und Eigenmitteln für eine Gläubigerbeteiligung ist zu begrüßen.
Kritisch sehen wir jedoch, dass die Backstop-Funktion des ESM für den Abwicklungsfonds bereits ab 2022 und nicht erst ab 2024 gelten soll. Eine zentrale Voraussetzung für einen solchen Backstop, nämlich eine spürbare und dauerhafte Reduzierung von Bankrisiken, insbesondere aus notleidenden Krediten, scheint durch eine abweichende politische Entscheidung ersetzt zu werden. Angesichts der jüngsten unter anderem von der Europäischen Zentralbank beschriebenen Szenarien für die Entwicklung notleidender Kredite können wir eine solche Bewertung in der gegenwärtigen, von erhöhter Unsicherheit geprägten Situation nicht teilen. In keinem Fall dürfen sich daraus Weiterungen für andere Schritte zur Fortentwicklung der Bankenunion ergeben, die ebenfalls an eine Risikoreduzierung anknüpfen. Überlegungen zu einer vergemeinschafteten Einlagensicherung (EDIS) wären angesichts der deutlich erhöhten Risiken in verschiedenen Bankenmärkten des Euro-Währungsgebietes fehl am Platz. Dies betrifft auch eine signifikante Ausweitung der Bestände an risikoreichen Staatsanleihen in einigen Ländern in den Bankbilanzen."