Berlin, 15.11.2023 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Schulden nicht einfach umgewidmet werden dürfen, die im Rahmen einer Haushaltsnotlage durch das Aussetzen der Schuldenbremse eingegangen wurden. Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist es gut, dass das oberste deutsche Gericht die Grenzen für die Einhaltung der Schuldenbremse genauer definiert hat. BVR-Präsidentin Marija Kolak: "Die Schuldenbremse ist ein Grundpfeiler stabiler Staatsfinanzen. Die Haushaltsführung muss ausreichend beweglich sein, darf aber auch nicht überdehnt werden. Daher sind die heute verkündeten Leitplanken für die Haushaltsführung des Bundes wichtig."
Im Ergebnis führt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass die Bundesregierung verstärkt politische Prioritäten setzen muss. Um wichtige Aufgaben, wie insbesondere die Klimatransformation im vorgegeben Zeitrahmen zu erfüllen, sollte sie die Banken als verlässlichen Finanzierungspartner in ihrer Funktionsfähigkeit stärken. "Regulierung, die die Kreditvergabefähigkeit der Banken einschränkt, gehört deshalb endgültig auf den Prüfstand gestellt." so Kolak.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021, das nach Ansicht der Kläger nicht mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Einklang steht. Dort wurden eigentlich zur Bewältigung der Coronapandemie vorgesehene Kreditermächtigungen aus dem Kern des Bundeshaushalts auf das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" übertragen, das inzwischen zum Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt wurde.