Elektronischer Kontoauszug

Profitieren Sie von Komfort und Sicherheit

Mit dem elektronischen Kontoauszug für Privat- und Firmenkunden bieten wir Ihnen einen weiteren Service an.

Ihre Vorteile:

  • Sie sparen sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker (der papierhafte Auszug wird ersetzt).
  • Sie können sich den Kontoauszug auf ihrem PC abspeichern und in Dateinform beliebig lange "papierlos" aufbewahren.
  • Bei Bedarf können Sie die Kontoauszüge selbst ausdrucken.
  • Der elektronische Kontoauszug wird im bekannten pdf-Format verschlüsselt und schreibgeschützt bereitgestellt. 

Einfach & bequem - die Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug

Wenn Sie sich gern für den elektronsichen Kontoauszug freischalten möchten, dann melden Sie sich bitte im Onlinebanking an. Innerhalb des Reiters "Service & Verwaltung" ist in der Rubrik Kontoverwaltung die Änderung der Zustellart der Kontoauszüge (als elektronischer Auszug bzw. Einstellung des elektronsichen Auszugs in den Postkorb) möglich. Die Änderung muss mit einer TAN bestätigt werden.

Unsere Empfehlung:

Setzen Sie auf maximale Sicherheit für Ihren Bankkontakt und nutzen Sie unsere Lösung für den sicheren Nachrichtentransfer in der Online-Filiale. Zum flexiblen Onlinebanking gehört auch der Austausch von Informationen mit der Bank. Kontoauszüge, Terminabsprachen, Anfragen...all diese Daten benötigen einen sicheren Kommunikationsweg und ein rundum zuverlässige Adresse: Ihren elektronischen Postkorb.

Informationen für Firmenkunden zum elektronischen Auszug

Als Firmenkunde sind Sie verpflichtet, elektronische Kontoauszüge bis zum Ende der handels- und steuerechtlich maßgeblichen Fristen aufzubewahren (ebenso war das schon bei papierhaften Kontoauszügen der Fall). Wenn Sie elektronische Dokumente aufzubewahren haben, gelten in steuerlicher Hinsicht seit dem 01.01.2015 die sogenannten GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Im Einzelnen können Sie diese z.B. auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums nachlesen oder downloaden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie in einem Infoblatt zusammengestellt (Link).