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Sparbrief

Beim Sparbrief legen Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Laufzeit an. Währenddessen erhalten Sie regelmäßig Zinsen. Und zu einem festen Rückzahlungstermin wird Ihnen das gesamte Kapital überwiesen.

Jetzt online eröffnen

    Sicher

    Sie erhalten feste Zinsen und es gibt kein Kursrisiko.

    Individuell

    Sie wählen Anlagebetrag und Laufzeit.

    Einfach

    Sie können den Sparbrief bequem online abschließen.

    Infografik Sparbrief: garantierte Zinsen, kein Kursrisiko, Laufzeit mit festem Enddatum, keine Kündigung notwendig

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Sparbrief bei Ihrer VR Bank Lausitz eG an. Sie können zwischen 3 und 7 Jahren Laufzeit wählen. Die feste Zinsgutschrift erhalten Sie jährlich ausgezahlt. Am Ende der Laufzeit können Sie sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    • Bereits ab 1.500 Euro
    • besondere Konditionen für unsere Mitglieder
    • Gleichmäßige Verzinsung ab dem ersten Jahr
    • Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit
    • Höhere Verzinsung bei höherer Laufzeit
    • Jährliche Auszahlung der Zinsen

    Konditionen

    LaufzeitZinssatz
    1 Jahr1,20 %
    2 Jahre1,25 %
    3 Jahre1,30 %
    4 Jahre1,40 %
    5 Jahre1,50 %
    7 Jahre1,60 %

     

    Exklusiv für unsere Mitglieder

    LaufzeitZinssatz
    1 Jahr1,45 %
    2 Jahre1,50 %
    3 Jahre1,55 %
    4 Jahre1,65 %
    5 Jahre1,75 %
    7 Jahre1,85 %

     

    sonstige Bedingungen

    Stand: Juni 2025
    Zinsgutschriftjährlich zum 31.12. des Jahres
    Mindestanlagebetrag 1.500,00 Euro (Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich)
    VerfügbarkeitZum Ende der vereinbarten Laufzeit. Eine Verfügung während der Laufzeit ist nicht möglich!

    So funktioniert's

    Wenn Sie bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, eröffnen Sie den Sparbrief dort mit nur wenigen Klicks. Natürlich begrüßen wir Sie auch gern bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf. Wählen Sie in diesem Fall einfach „Jetzt Termin vereinbaren”.

    Das richtige Sparprodukt für Ihre Ziele und Wünsche

    Sie suchen nach einer Geldanlage mit mehr Flexibilität? Wir bieten Ihnen viele weitere Sparprodukte. Sie müssen sich auch bei der Geldanlage nicht nur für eine Variante entscheiden. Gemeinsam prüfen wir, wie wir das Beste aus Ihren Sparbeiträgen rausholen.

    Eine Frau gießt eine Hängepflanze in einem Pflanzengeschäft

    Sparkonto

    Beim Sparkonto bestimmen Sie die Einzahlungen und die Laufzeit selbst.

    Münzen und Barren des Goldsparplans

    Goldsparplan

    Mit monatlichen Sparraten bauen Sie Stück für Stück ein Goldvermögen auf.

    Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

    Vermögenswirksame Leistungen

    Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein kleines Finanzpolster auf.

    FAQ zum Sparbrief

    Wie sicher ist der Sparbrief?

    Der Sparbrief ist eine sehr sichere Anlage, da die Zinshöhe bereits zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben wird. Da Sparbriefe nicht an der Börse gehandelt werden, besteht auch kein Kursrisiko.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Sparbrief und Festgeld?

    Festgeld und Sparbrief ähneln sich, denn bei beiden legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz an. Beim Festgeld gibt es häufig eine automatische Vertragsverlängerung, wenn Sie nicht kündigen. Ein Sparbrief verlängert sich nicht, Sie bekommen das Geld automatisch zurück. Auch Laufzeit und Zinshöhe können sich bei Sparbrief und Festgeld unterscheiden.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer