Die langanhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB zwang uns 2019 Verwahrentgelte für unsere Kunden einzuführen. Diese sollten nur so lange erhoben werden, bis der Zinsmarkt sich wieder normalisiert. Aufgrund des aktuellen Beschlusses der Europäischen Zentralbank (EZB), nach dem Banken künftig keine „Strafzinsen“ mehr auf Einlagen zahlen, die sie selbst bei der EZB unterhalten, werden wir diese Veränderung gern an unsere Mitglieder und Kunden in voller Höhe weiter geben. Dies bedeutet, dass wir - so wie auf der Vertreterversammlung bereits angekündigt - ab dem 1. August keine Verwahrentgelte in Form von negativen Zinsen mehr berechnen werden.