Teilhaber an der LausitzEnergie eG zu werden ist ganz einfach. Zunächst die Beitrittserklärung vollständig ausfüllen, unterschreiben und im Original an die LausitzEnergie eG übermitteln. Im Anschluss entscheidet der Vorstand über die Zulassung des Antrags. Nach der erfolgten Zulassung erfolgt unverzüglich die Eintragung in die Mitgliederliste und zudem auch eine Information an das neue Mitglied. In diesem Anschreiben wird Ihnen auch die Mandatsreferenz (für die SEPA-Lastschrift) mitgeteilt. Von dem angegebenen Konto wird der jeweilig Beteiligungsbetrag (1 Anteil = 250 Euro) per Lastschriftverfahren abgebucht.
Teilhaber werden ist ganz einfach
Die Beitrittserklärung zur LausitzEnergie eG finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Download / Ausdruck. Zudem sind für Sie der Vordruck "Übertragung des Geschäftsguthabens" und das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge..." eingestellt.
LausitzEnergie eG
Saspower Hauptstraße 11
03044 Cottbus
Telefon: 0355-4838700
E-Mail: post@lausitzenergie.info
Web: www.lausitzenergie.info
Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden.
Jeder interessierte Bürger sowie Firmen können Mitglied bei der Genossenschaft werden.
Zunächst ist die Übermittlung einer vollständig ausgefüllten Beitrittserklärung nötig. Im Anschluss entscheidet der Vorstand über die Zulassung des Mitgliedschaftsantrages. Nach Zulassung und Eintragung in die Mitgliederliste werden Sie unverzüglich informiert.
Mit den Einzahlungen der Mitglieder finanziert die Genossenschaft ihre Projekte. Erwirtschaftete Gewinne können an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet werden.
Die Nachschusspflicht für Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen worden.
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt worden ist.
Jedes Mitglied kann eine unbegrenzte Anzahl an Anteilen erwerben. Ein Anteil an der LausitzEnergie eG kostet 250,00 Euro.
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Kalenderjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung kann frühestens 3 Jahre nach Eintritt erfolgen.